Genehmigung und Antrag der Behörde

Die Behörde hat die vorstehende Jahresrechnung für richtig befunden.

Sie beantragt, die Jahresrechnung 2021 zu genehmigen und den Ertragsüberschuss wie folgt aufzuteilen:

  • CHF 500’000.00 in den Erneuerungsfonds einzulegen
  • CHF 165’285.02 dem Eigenkapital zuzuschreiben